Ordnungsrechtliche Begleitmaßnahmen
16 unterschiedliche Länderordnungen
Die MPG ist als Bauherr für die Einhaltung des Bauordnungsrechts bei ihren Bauvorhaben zuständig. Da das Baurecht Ländersache ist und die MPG in jedem Bundesland eine Forschungsstätte betreibt, muss sie sich folglich an 16 unterschiedlichen Landesbauordnungen orientieren. Mittels übergreifender, gemeinsamer Standards wird versucht, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
Wirtschaftliches Bauen für die Forschung
Um aber Bauen wieder günstiger und Innovationen überhaupt möglich zu machen sowie Bestand wirtschaftlich erhalten zu können, muss der Gesetzgeber Änderungen auf den Weg bringen. Dazu sind Ordnungsrechtliche Begleitmaßnahmen dringend erforderlich. Die aktuelle Musterbauordnung und die Länderbauordnungen wurden aus Neubaubedingungen heraus entwickelt und berücksichtigen die vorhandenen Zwänge des Bauens im Bestand nicht.
Verfahren bei Veränderungen am Gebäudebestand sind deshalb oft langwierig und kostspielig. Meist werden Abweichungen oder zusätzliche Bauvoranfragen benötigt, um zu klären, ob beispielsweise eine Erweiterung oder Umnutzung alles in allem möglich ist. Darüber hinaus müsste eine Novellierung der Bauordnung folgende Punkte vorsehen:
- Das Weiterbauen am Bestand und kreislauffähiges Bauen muss zum Standard gemacht werden
- Klimaneutrales Bauen muss als Mindeststandard gesetzt werden
Die Initiative des Bundes-Justizministeriums zum Gebäudetyp E ist hier ein erster Schritt. Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung sowie technische Normen und kommunale Satzungen müssten ergänzend ggf. geändert werden, damit z.B. Bestandsgebäude einfacher und mit geringeren Ressourcen erhalten werden können.